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CSRD Beitragspflicht Frau rechnet CO2 Verbrauch auf Tablet

CSRD Berichtspflicht für Unternehmen über 250 Mitarbeiter – Worauf kommt es an?


Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine EU-Richtlinie, die für Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern gilt und eine umfassende Berichterstattung über nachhaltige Geschäftspraktiken und -leistungen verlangt. In Deutschland ist die Umsetzung dieser Richtlinie seit 2024 verpflichtend und bietet eine Chance für Unternehmen, ihre Verantwortung für eine nachhaltige Zukunft zu demonstrieren. Durch die Veröffentlichung ihrer Leistungen im Bereich Nachhaltigkeit können Unternehmen Transparenz schaffen, ihre Stakeholder informieren und ihre Reputation stärken. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsleistungen systematisch erfassen und präsentieren, um ein angemessenes Bild ihrer Leistungen zu vermitteln und ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Wir erklären, welche Vorgaben bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten gelten und wie die Einhaltung der Beitragspflicht geprüft wird.

Welche Berichtsstandards sind vorgesehen?

Zusammen mit der CSRD-Richtlinie werden verbindliche europäische Berichtsstandards eingeführt. Derzeit werden die European Sustainability Reporting Standards/ESRS zum Teil noch entwickelt. Sie umfassen sektorunabhängige, sektorspezifische und organisationsspezifische Standards.

Durch die ESRS soll in der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine sogenannte doppelte Materialität verankert werden. Vor allem in Deutschland ändern sich hierdurch das Wesentlichkeitsprinzip und damit auch die Publikationspflicht für Nachhaltigkeits-Sachverhalte. Sachverhalte gelten als wesentlich, wenn sie entweder für den Geschäftserfolg oder unter Nachhaltigkeitsaspekten von Bedeutung sind. Bisher mussten die nichtfinanziellen Erklärungen von Unternehmen lediglich Informationen enthalten, die beide Kriterien erfüllen. Bei strenger Auslegung dieser Regelung sind nur wenige Sachverhalte berichtspflichtig. Dagegen schreibt die CSRD-Richtlinie vor, dass die Wertigkeit wirtschaftlich relevanter und auf Nachhaltigkeit bezogener Sachverhalte identisch ist. Folglich unterliegen sie gleichermaßen der Berichtspflicht.

Parallel zu den ESRS wird eine digitale Taxonomie für ein maschinenlesbares Nachhaltigkeits-Reporting entwickelt. Generell soll die Berichterstattung den Vorgaben der Sustainable Finance Disclosure Regulation und der EU Taxonomy Regulation entsprechen.

Welche inhaltlichen Vorgaben gelten für die Berichterstattung?

In den ESRS sind für die Nachhaltigkeitsdimensionen Ökologie, soziale Verantwortung und Governance folgende inhaltliche Vorgaben vorgesehen:

1. Angaben zu den EU-Umweltzielen

  • Klimaschutz
  • Anpassung an Klimawandel
  • Schutz von Wasser- und Meeres-Ressourcen
  • Kreislaufwirtschaft
  • Umweltverschmutzung
  • Erhalt von Ökosystemen und biologischer Vielfalt.

2. Angaben zu sozialen Aspekten

  • Chancengleichheit: Gleichstellung der Geschlechter, gleiches Entgelt für gleiche Arbeit, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten, Inklusion von Menschen mit Behinderungen
  • Arbeitsbedingungen: Sicherheit, Gesundheit, Anpassungsfähigkeit von Arbeitsplätzen, Beteiligung der Arbeitnehmer, Tarifverhandlungen und sozialer Dialog, Work-Life-Balance
  • Achtung der Menschenrechte sowie von Grundfreiheiten, demokratischen Grundsätzen und diesbezüglichen internationalen Standards.

3. Angaben zu Governance

  • Rolle der Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorgane von Unternehmen, ausdrücklich auch im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange
  • Zusammensetzung dieser Gremien
  • Unternehmensethik und Unternehmenskultur
  • Politisches Engagement und Lobbying-Aktivitäten
  • Management
  • Beziehungen zu Geschäftspartnern, Zahlungspraktiken
  • Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme inklusive der Überwachung der Berichterstattung.

Welche Einzelinformationen müssen berichtet werden?

CSRD-konforme nichtfinanzielle Erklärungen müssen künftig alle Angaben enthalten, die für das Verständnis der Geschäftstätigkeit und ihrer Auswirkungen, des Geschäftsergebnisses und der allgemeinen Lage eines Unternehmens von Bedeutung sind. Pflichtangaben in diesem Kontext sind:

1. Kurze Beschreibung von Geschäftsmodell und Unternehmensstrategie
Im Fokus stehen hier:

  • Die Resilienz von Geschäftsmodell und Strategie im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange
  • Unternehmensspezifische Nachhaltigkeitschancen
  • Sicherstellung des Unternehmensbeitrags zum Erreichen der europäischen Klimaziele
  • Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsinteressen verschiedener Stakeholder des Unternehmens
  • Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie.

2. Beschreibung nachhaltigkeitsbezogener Unternehmensziele und von Fortschritten bei der Zielerreichung.

3. Beschreibung der Rolle von Verwaltungs-, Führungs- und Aufsichtsorganen im Hinblick auf Nachhaltigkeitsbelange.

4. Beschreibung nachhaltigkeitsbezogener Unternehmensrichtlinien.

5. Beschreibung des Due-Diligence-Verfahrens für Nachhaltigkeitsbelange sowie der wichtigsten tatsächlichen oder potenziellen negativen nachhaltigkeitsbezogenen Auswirkungen der Geschäftstätigkeit. Einbezogen werden sollen hier Aspekte der eigenen Wertschöpfungskette, von Produkten und Dienstleistungen sowie externer Geschäftsbeziehungen und Lieferketten.

6. Beschreibung von Maßnahmen zur Minderung, Behebung oder Verhinderung solcher negativer Auswirkungen und ihrer Resultate.

7. Beschreibung der wichtigsten Nachhaltigkeits-Risiken des Unternehmens, des Umgangs mit diesen Risiken und daraus resultierende wichtige Abhängigkeiten.

8. Indikatoren, die für die Offenlegung dieser Informationen von Bedeutung sind.

Weitere Informationsanforderungen der CSRD-Richtlinie betreffen immaterielle Vermögenswerte und das Verfahren zur Informationsermittlung für den Nachhaltigkeitsbericht. Unter immaterielle Vermögenswerte fallen beispielsweise intellektuelles, humanes und soziales Kapital sowie das Beziehungskapital eines Unternehmens. Bei der Beschreibung der Informationsgewinnung sollen kurzfristige, mittelfristige und langfristige Zeithorizonte berücksichtigt werden. Berichtete Informationen sollen sowohl rückblickende als auch zukunftsorientierte sowie quantitative und qualitative Komponenten enthalten.

Grenzen sind für die Veröffentlichung wettbewerbsrelevanter Detailinformationen vorgesehen. Wenn das zuständige EU-Mitgliedsland seine Erlaubnis hierzu gibt, müssen solche Informationen nicht im Nachhaltigkeitsbericht erscheinen.

Wie werden Nachhaltigkeitsberichte CSRD-konform geprüft?

Unternehmen werden durch die CSRD-Richtlinie zur externen Prüfung ihrer Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtet. Zunächst soll sie mit „limited assurance“ – begrenzter Sicherheit – erfolgen. Perspektivisch ist eine Ausweitung auf „reasonable assurance“ – hinreichende Sicherheit – wahrscheinlich.

Geprüft werden die Übereinstimmung der Nachhaltigkeitsinformationen mit den Standards der CSRD-Richtlinie, die Prozesse zur Informationsgewinnung in den Unternehmen sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen elektronischen Reporting-Formate und der Indikatoren der Taxonomie-Verordnung. Verletzungen der Berichts-, Veröffentlichungs- und Prüfpflicht werden öffentlich bekannt gegeben und mit Bußgeldern geahndet. Außerdem wird behördlich angeordnet, dass betroffene Unternehmen ihrer Pflicht zur CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichterstattung künftig zuverlässig nachzukommen haben.

Was passiert, wenn Vorgaben nicht eingehalten werden und Einzelinformationen fehlen?

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Corporate Sustainability Reporting Directive ein wichtiger Bestandteil der nachhaltigen Geschäftspraktiken ist. Unternehmen müssen einen systematischen Ansatz für die Erfassung und Präsentation ihrer Nachhaltigkeitsleistungen entwickeln, um den Anforderungen gerecht zu werden. Ein Bericht, der eine klare Struktur aufweist und eine angemessene Darstellung der Leistungen im Hinblick auf Umwelt, Soziales und Corporate Governance bietet, ist für Unternehmen unerlässlich, um ihre Glaubwürdigkeit und Integrität zu bewahren. Wenn Unternehmen jedoch die inhaltlichen Vorgaben der CSRD nicht erfüllen, kann dies zu einem Imageschaden und einer mangelnden Transparenz führen. In schwerwiegenden Fällen können Strafen und Sanktionen verhängt werden, was zu einer Beeinträchtigung des Geschäftserfolgs führen kann. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass Unternehmen ihre Verpflichtungen im Rahmen der CSRD ernst nehmen und ihre Nachhaltigkeitsleistungen systematisch und transparent kommunizieren.

Alle Artikel24. Februar 2023Ratgeber, Rechtliches

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